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Brandschutzprüfung, Feuerschutzprüfung

Brandschutztüren aus Holz und Sicherheitstüren aus Holz

Brandschutztüren haben die wichtige Aufgabe, dem Feuer entgegenzuwirken, Zeit zu gewinnen, um Leben zu retten und Sachwerte zu schützen. Unterwaditzer Brandschutz- und Feuerschutztüren garantieren höchste technische Reife und sind am Stand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Brandschutz EI 30 – EI 60 – EI 90

Der richtige Brandschutz kann nicht nur Leben retten, sondern auch Gebäude vor größeren Schäden bewahren. Effiziente Brandschutzelemente verhindern eine schnelle Ausbreitung des Feuers und schaffen so lebensnotwendige Zeit für die Personenrettung.

Dabei unterscheidet man zwischen brandhemmenden Türen (EI 30C), hochbrandhemmenden Türen (EI 60C) und brandbeständige Türen (EI 90C). Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung.

Der Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist in der jeweiligen Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt.

Sämtliche Varianten unserer Feuerschutzsysteme sind an renommierten Prüfinstituten nach den jeweiligen Anforderungen geprüft und zertifiziert worden! Unsere Produkte unterliegen einer strengen behördlichen Überwachung und werden dementsprechend mit einer ÜA Plakette gekennzeichnet!

Feuerschutzabschlüsse müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden. Zusätzlich können Feuerschutzabschlüsse auch rauchdicht sein, um die Verbreitung von Rauch zu verhindern.

Vom Erfordernis der Selbstschließung und der Schließfolgeregelung kann in Ausnahmefällen wie
bei Wohnungseingangstüren, Hotelzimmertüren, einbruchhemmenden Türen, Schachttüren und dgl. Abstand genommen werden. Selbstschließende Feuerschutztüren entsprechen dem Leistungskriterium C (Selbstschließvermögen) im Sinne der ÖNORM.